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Recht
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die wesentlichen Vorschriften des Vereinsrechts sind in den §§ 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) niedergelegt. Zur Vervollständigung und Informationen führen wie das gesamte (BGB) auf und nicht nur einen Auszuges des Vereinsrechtes.
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Hier finden Sie eine Aktuelle Fassung als PDF, mit der Änderung vom 03.04.2009.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).pdf
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